Einleitende Bemerkungen für das Treffen der Kampagne „Atomwaffenfrei.Jetzt!“ mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 29. März 2012


Atomwaffen-Modernisierung in Europa – Weichenstellungen

von Otfried Nassauer

Redaktionelle Vorbemerkung: Der veröffentlichte Text weicht in einigen Punkten von dem gehaltenen Vortrag ab, da seither zusätzliche Informationen verfügbar wurden. Diese wurden in diese Fassung bereits eingearbeitet.


2012 und 2013 werden voraussichtlich Weichen gestellt, Weichen, die darüber entscheiden, ob der Zug weiter in Richtung nukleare Abrüstung fährt, oder ob 25 Jahre nach dem INF-Vertrag nukleare Modernisierungsvorhaben wieder zu einem zentralen Thema der Diskussion in Europa werden. Das politische Bewusstsein für diese Weichenstellung und für die Notwendigkeit politischer Einmischung ist bislang leider noch zu wenig ausgeprägt.

Die USA haben in den letzten Jahren geplant, bis 2017 den Prototyp einer neuen Nuklearwaffe zu entwickeln, die zum Nachfolger für die heute in Europa gelagerten Atomwaffen werden soll - die B61-12. Ein wesentliches Argument für die Notwendigkeit der Modernisierung lautete: Die Atomwaffen in Europa erreichen ab 2017 das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Sie müssen rechtzeitig ersetzt werden, falls die NATO keinen Konsens darüber herstellen kann, dass man ganz auf sie verzichten kann. Da die Position des Deutschen Bundestages, diese Waffen für verzichtbar zu halten, in der NATO nicht konsensfähig war, werden derzeit drei Prozesse parallel verfolgt:

  1. Die USA bereiten die Modernisierung der Atomwaffen vom Typ B61 vor.
  2. Die USA bereiten neue Rüstungskontrollgespräche mit Russland vor, in die auch substrategische oder taktische Atomwaffen beider Seiten mit einbezogen sollen. Käme es zu einem beide Seiten befriedigenden Abkommen, könnte das Modernisierungsvorhaben B61 in Europa überflüssig werden.
  3. Die NATO führt eine Überprüfung ihrer Abschreckungspolitik, ihrer dafür für nötig gehaltenen militärischen Fähigkeiten und der künftigen Rolle nuklearer Waffen für die Bündnisstrategie durch. Auf dem Chicagoer Gipfel im Mai soll das voraussichtlich magere, flexibel interpretierbare, weil konsensarme Ergebnis vorliegen,

Erlauben Sie mir einen kurzen bewertenden Kommentar: Die ersten beiden Prozesse erinnern mich an die Logik des NATO Doppelbeschlusses von 1979. Mit dem dritten Prozess riskiert man, dass jede NATO-Position, die kein klares Nein zur Notwendigkeit einer Modernisierung darstellt, in den USA als „Ja“ zur bisherigen Modernisierungsplanung gewertet wird.

Wie sieht der Vorschlag für eine Modernisierung der B61aus? Vorgeschlagen wurde eine weitgehend neue Bombe, die nukleare Komponenten gleichen Designs nutzt, wie die bisherigen Waffen. Der Primärsprengsatz soll von den bisherigen B61 übernommen werden, der Sekundärsprengsatz aus der Version B61-4,die auch bei uns in Deutschland gelagert wird. Die B61-12 soll also etwa die gleiche Maximalsprengkraft haben, wie die kleinere der beiden Versionen der B61 in Europa – die B61-4. Das wären 50 Kilotonnen (KT), die vierfache Sprengkraft der Hiroshima-Bombe. Zugleich bleiben auch die beiden kleinen Sprengkraftoptionen – also 0,3 KT und 1,5 KT – erhalten. Zur Erinnerung: Durch das Spratt-Furse-Amendment war in den USA die Entwicklung von Sprengköpfen mit weniger als 5 KT rechtlich untersagt, weil der Kongress sie aus politischen Gründen untersagt hatte. Die Mini-Nuke Debatte und die Gefahr der Absenkung der Hemmschwelle vor dem Einsatz nuklearer Waffen. Dieses Verbot wurde unter George W. Bush leider wieder aufgehoben. Es behindert die Modernisierung der B61 also nicht. Die B61-12 soll zudem ein neues Heckleitwerk und eine moderne GPS-unterstützte Präzisionslenkung bekommen. Das würde sie viel zielgenauer machen und damit ihren militärischen Einsatzwert deutlich verbessern, da bei größerer Zielgenauigkeit auch mit kleinerer Sprengkraft Ziele gesichert zerstört werden können. Die Stationierung dieser Waffen war ab 2018 geplant –also dann, wenn die technische Lebensdauer der bisher vorhandenen Atombomben ausläuft. Zeitlich parallel sollte die Einführung eines neuen Trägerflugzeugs, des Joint Strike Fighters, vorbereitet und begonnen werden.



Die Entwicklung der neuen Waffe wurde durch verschiedene Beschlüsse abgesichert.

  • Der Nuclear Posture Review 2010 enthielt die Unterstützung des US-Präsidenten für die Entwicklung der neuen Waffe.
  • Die neue Strategie der NATO sah vor, dass das Bündnis sich langfristig weiterhin auf die nukleare Abschreckung abstützt. Sie enthält keinen Verzicht auf substrategische Nuklearwaffen, erwähnt diese aber auch nicht mehr explizit.
  • Im Haushalt der USA für 2012 wurden Gelder für die weitere Entwicklung der Bombe bereitgestellt und erstmals auch Mittel eingestellt, um das neue nuklearfähige Trägerflugzeug zu entwickeln.

Seit Februar 2012 ergibt sich ein verändertes Bild:

  • Die Entwicklung der nuklearfähigen Version des Joint Strike Fighters ist für bis zu fünf Jahre aus der Planung genommen worden. Das Flugzeug kann deshalb nicht mehr ab 2017 bereitgestellt werden, sondern frühestens ab 2020 – so die aktuelle Hoffnung der U.S.-Luftwaffe. Weitere Verzögerungen sind wahrscheinlich. Möglich ist auch, dass es erst ab 2024/25 bereitgestellt werden kann. Ursache sind umfangreiche technische Probleme bei der Flugzeugentwicklung.
  • Die Fertigstellung der ersten B61-12 ist auf 2019, der Stationierungsbeginn damit auf frühestens 2020 verschoben worden. Der Einstieg in die technische Entwicklung wurde zwar grundsätzlich bewilligt, deren Umfang aber letztlich noch nicht klar.
  • Die US-Regierung hält bisher weiter an der Absicht fest, die B61 umfassend zu modernisieren – also sowohl die konventionellen als auch die nuklearen Komponenten.
  • Die Administration hat für Präsident Obama eine Studie vorbereitet, die drei Optionen aufzeigt, wie die USA ihre Abschreckung künftig mit weniger atomaren Sprengköpfen ausgestalten könnten: 1.000-1.100 atomare Sprengköpfe, 700-800 oder 3-400. So die Presseberichte. Präsident Obama muss entscheiden, welche dieser drei Optionen handlungsleitend für seine mögliche zweite Amtszeit werden soll.


Welche Konsequenzen zeichnen sich somit ab?

  • Die wichtigste kommt unscheinbar und technisch daher: Das Nuclear Weapons Council hat den Übergang von der Entwicklungsphase 6.2 (Papierstudien über Optionen) zur Phase 6.3 (technische Umsetzung) grundsätzlich freigegeben. Ob es eine Festlegung gibt, wie umfassend die Modernisierung der B61 ausfallen soll, ist nicht ganz klar. Die eine Nachricht besagt: Es gibt eine bevorzugte Option, die den größeren Teil der ursprünglich vorgeschlagenen Modernisierungsaktivitäten umfasst, aber auf einige mit vielen Entwicklungsrisiken behaftete technische Neuheiten wie z.B. einen optischen Zündmechanismus verzichtet. Die andere sagt: Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Sie hängt auch von den Haushaltsberatungen und –entscheidungen des Kongresses ab.
  • Auch die zweite Konsequenz ist eher technischer Natur: Wenn in den letzten Jahr nicht gelogen wurde, wird es immer wahrscheinlicher, dass die vorhandenen B61 nur dann bis zu Fertigstellung der neuen Version in Dienst gehalten werden können, wenn vorab noch Bauteile begrenzter Lebensdauer ausgetauscht werden (Neutronengenerator, Batterie). Mit dieser Notwendigkeit wurde im vergangenen Jahr die Dringlichkeit der Modernisierung begründet. Sind diese Teile erst einmal ausgetauscht, schwindet aber die Dringlichkeit der weiteren Modernisierung wieder. Eine solche Planung war bis 2008 die offizielle Planung: Damals war eine kleine Lebensdauerverlängerung der B61 für dieses Jahrzehnt vorgesehen. Eine größere sollte erst ab 2025 folgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diese Option zurückgegriffen werden muss. Die betroffenen Komponenten können an den Stationierungsorten ausgetauscht werden.
  • Endgültige Beschlüsse über die Modernisierung der B61 und deren Finanzierung werden wohl erst nach der Präsidentschaftswahl gefällt - in der Administration und im Kongress. Bleibt Obama Präsident, so werden diese Beschlüsse wohl im Kontext seiner Entscheidung getroffen, welches der drei genannten Modelle für das künftige Nuklearpotential der USA seine Regierung künftig anstrebt. Die neue Verteidigungsstrategie der USA (Februar) enthält hervorgehoben den Hinweis, dass die Abschreckung auch mit weniger Nuklearwaffen gewährleistet werden kann. Mit einem abschließenden Haushaltsgesetz für 2013 ist ebenfalls erst nach der Wahl zu rechnen.

Was folgt daraus? Sollten wir in Ruhe abwarten, bis Washington entscheidet? Ich meine nein und will das begründen:

Die Modernisierung der B61 betrifft nicht nur die USA, sondern auch die NATO. Die NATO-Mitglieder werden im Rahmen der politischen nuklearen Teilhabe bei diesem Vorhaben konsultiert. Sie sollen Stellung nehmen, ihre Meinung ist gefragt. Sich zu äußern, stellt keine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Washingtons dar. Beziehen sie nicht Stellung, rufen sie den Eindruck hervor, man schiebe die politische Verantwortung auf die nukleare Vormacht der NATO ab.

Der Bundestag hat die Bundesregierung vor zwei Jahren ermutigt und legitimiert, sich für einen Abzug der in Deutschland und Europa verbliebenen Atomwaffen einzusetzen. 2012 und 2013 müssen diesen Worten nun die entscheidenden politischen Initiativen und Signale der Bundesregierung folgen. Signale, die sich sowohl an den Kongress als auch an die Administration richten. Auch der Bundestag ist gefragt. Abgeordnete können ihren amerikanischen Kollegen die deutsche Position verdeutlichen. Ein erneuter, fraktionsübergreifender Konsensbeschluss des Bundestags, der den Abzug befürwortet, wäre ein wichtiges und richtiges Signal.

Unter Barack Obama könnten solche Initiativen durchaus auf fruchtbaren Boden fallen. Obamas Regierung kann solche Initiativen aber derzeit nur aufgreifen und nicht selbst ergreifen. Sie darf sich im Wahlkampf nicht dem Vorwurf aussetzen, Europa die Solidarität aufzukündigen oder gar Schwäche zu zeigen. Die Initiative muss also von Europa ausgehen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz auf die deutschen Trägerflugzeuge eingehen: Die Bundeswehr will künftig noch 85 Tornadoflugzeuge in Dienst halten. Bis zu 46 Tornados sollen weiterhin in abgestufter Bereitschaft für die „Dauereinsatzaufgabe“ nukleare Teilhabe zur Verfügung stehen. Mit den bisher initiierten Modernisierungsmaßnahmen, die zur Zeit umgesetzt werden, kann das Flugzeug bis 2025 in Dienst gehalten werden. Ob dieser Zeitraum verlängert werden kann, hat die Luftwaffe bislang nicht untersucht. Es wäre wohl eher eine Kostenfrage, denn eine Frage der technischen Möglichkeiten. Mit dem Dresdener Erlass hat Verteidigungsminister de Maiziere sich Entscheidungen über „Dauereinsatzaufgaben“ persönlich vorbehalten. Die nukleare Teilhabe ist eine Dauereinsatzaufgabe.

Die Aufgabe der nuklearen Teilhabe bleibt beim Jagdbombergeschwader 33 in Büchel. Der Standort wird nicht mehr für den Eurofighter umgerüstet, der Eurofighter wird nicht nuklear zertifiziert. Als letzter Eurofighter-Standort wird Wittmund ausgebaut; die Zukunft des Standortes Büchel ist somit fest an den Tornado und dessen Rolle in der nuklearen Teilhabe gekoppelt. Fällt diese weg oder werden die Tornados außer Dienst gestellt, gibt es für Büchel keine Existenzberechtigung mehr.

Dem Bundestag kommt die Aufgabe zu, den Minister daran zu erinnern, dass alle Parteien einen Abzug der nuklearen Waffen aus Deutschland befürworten und ein Minister in der Demokratie den Willen der gewählten Volksvertretung nicht übergehen sollte.


ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS